Als Scheidung wird die richterliche Auflösung einer Ehe bezeichnet. Somit befasst sich das Scheidungsrecht mit der Gesamtheit aller Gesetz und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten, die bei einer Trennung zur Anwendung kommen.
Durch das Scheidungsrecht wird jedoch nicht nur die Scheidung bzw. Trennung als solche geregelt, sondern befasst sich unter anderem auch mit dem Sorgerecht, den Besitzverhältnissen und Ausgleichsleistungen.
Grundlage des Scheidungsrechts ist vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), aber auch das Gesetz über das Verfahren in Familien und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) spielen im Scheidungsrecht eine Rolle.
Der Ablauf einer Scheidung variiert je nachdem, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, bei der es sich nur noch um eine Formsache handelt oder ob es um eine strittige Scheidung geht und beide Parteien einen Anwalt benötigen.
Prinzipiell gilt, dass für den Antragssteller der Scheidung Anwaltszwang herrscht, § 114 FamFG.
Im Groben sieht der Ablauf einer Scheidung folgendermaßen aus:
- Gescheiterte Ehe und Trennungsjahr
- Regelung der Scheidungsfolgen
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes
- Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht
- Regelung des Versorgungsausgleichs
- Scheidungstermin bei Gericht
- Scheidungsbeschluss durch Gericht
- Anfechtung und Rückzug von Scheidung möglich
Welche Voraussetzungen detailliert erfüllt sein müssen, wird in § 1565 BGB erläutert. Prinzipiell gilt das Zerrüttungsprinzip, welches besagt, wann eine Ehe als gescheitert anzusehen ist und sie geschieden werden kann. In § 1556 BGB wird unter anderem auch erwähnt, dass bei einer Scheidung ein Trennungsjahr von mindestens einem Jahr vorzuweisen ist. Sollte einer der Ehepartner der Scheidung nicht zugestimmt haben, so beträgt die Dauer des Trennungsjahrs drei Jahre.
Mithin kann man zwischen
- der Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs,
- der einvernehmlichen Scheidung nach mindestens einem Trennungsjahr,
- der streitigen Scheidung nach mindestens einem Trennungsjahr und
- der Scheidung nach mehr als drei Trennungsjahren
unterscheiden.
Das zuständige Gericht für die Scheidung ist das Familiengericht. Zu beachten ist allerdings, dass in manchen Fällen ausländischen Scheidungsrecht herangezogen werden kann, sofern der Ehepartner Ausländer ist oder im Ausland lebt.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Scheidungsrecht näher bringen, erläutern unter welchen Voraussetzungen eine Ehe gerichtlich aufgelöst wird und auf was der Antragsteller besonders zu achten hat.